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Fahrschule in der Praxis

Zusätzlich zur Theorie folgt natürlich auch die Praxis - die Fahrstunden. Gesetzlich vorgeschriebenen sind eine gewisse Anzahl an Pflichtstunden. Diese Anzahl sagt nichts aus über die Fahrstunden, die dann tatsächlich benötigt werden.

Hier die Überischt der Pflichtstunden:

  A; A1; B
 
A1 auf A;
A auf
A Leistung unbeschr.
B auf BE
 
B auf C
C auf CE
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
(Überlandschulung - davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Min.)
5 3 3 5
Schulung auf Autobahnen
(davon mindestens eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Min.)
4 2 1 2
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
(zusätzlich zu den Fahrten nach Nr.1 und Nr.2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Min.)
3 1 1 3

Quelle Originaltextes: BGBl. I 1998, 2353


Fahren mit 17

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