Fahrschule in der Praxis
Zusätzlich zur Theorie folgt natürlich auch die Praxis - die Fahrstunden. Gesetzlich vorgeschriebenen sind eine gewisse Anzahl an Pflichtstunden. Diese Anzahl sagt nichts aus über die Fahrstunden, die dann tatsächlich benötigt werden.
Hier die Überischt der Pflichtstunden:
A; A1; B |
A1 auf A; A auf A Leistung unbeschr. |
B auf BE |
B auf C C auf CE |
|
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen (Überlandschulung - davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Min.) |
5 | 3 | 3 | 5 |
Schulung auf Autobahnen (davon mindestens eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Min.) |
4 | 2 | 1 | 2 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (zusätzlich zu den Fahrten nach Nr.1 und Nr.2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Min.) |
3 | 1 | 1 | 3 |
Quelle Originaltextes: BGBl. I 1998, 2353